Umfassende Informationen zur Erstattung bei Lehrgangsteilnahmen
Die Regelungen zur Erstattung des fortgezahlten Arbeitsentgeltes bzw. des Verdienstausfalls sind ein wichtiger Bestandteil der Unterstützung ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger und Katastrophenschutzhelfer.
Sie tragen dazu bei, dass die Bereitschaft zur Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen gefördert wird, ohne dass finanzielle Nachteile entstehen. Die Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule (TLFKS) setzt sich dafür ein, dass alle Beteiligten umfassend informiert sind und der Erstattungsprozess reibungslos verläuft.
Die Teilnahme an Lehrgängen der TLFKS ist für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige und Katastrophenschutzhelfer nicht nur eine Chance zur Weiterbildung, sondern auch mit finanziellen Regelungen verbunden, die den Verdienstausfall adressieren. Hier finden Sie alles Wichtige zu den Bestimmungen und dem Antragsverfahren für die Erstattung des fortgezahlten Arbeitsentgeltes bzw. des Verdienstausfalls.
Erstattung für private Arbeitgeber
Nach dem Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz sind Arbeitnehmer, die an Lehrgängen der TLFKS teilnehmen, von ihren Arbeitgebern freizustellen. Dabei muss der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fortzahlen. Zur Kompensation können private Arbeitgeber eine Erstattung des fortgezahlten Arbeitsentgelts, der Sozialversicherungsbeiträge sowie eventueller zusätzlicher Leistungen beantragen. Die aktuellen Regelungen hierzu sind in der Verwaltungsvorschrift für die Erstattung konkretisiert, die seit dem 2. Oktober 2019 in Kraft ist. Die Erstattung betrifft nur private Arbeitgeber, für öffentliche Arbeitgeber bestehen keine Sonderregelungen.
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Erstattung für Selbstständige und Freiberufler
Für selbstständig oder freiberuflich Tätige, die an Lehrgängen teilnehmen, gibt es die Möglichkeit, einen Verdienstausfall geltend zu machen. Der Verdienstausfall wird pauschal mit 32 Euro pro Stunde und maximal 256 Euro pro Tag erstattet. Sollten diese Teilnehmer durch Ersatzkräfte vertreten werden, können die Kosten für die Vertretung anstelle des Verdienstausfalls erstattet werden. Dies bietet eine flexible Handhabung für Betroffene, die ihren beruflichen Verpflichtungen während der Lehrgangsteilnahme nachkommen müssen.
Sonderfälle: DRK, Juleica, IMD
Auch für spezielle Lehrgänge, wie beim DRK-Landesverband Thüringen, für die Ausbildung zum Jugendgruppenleiter oder bei Teilnahmen im Rahmen der Initiative Mitteldeutschland (IMD), gelten die Erstattungsregelungen entsprechend. Es ist wichtig, die richtigen Antragsformulare für die jeweilige Maßnahme zu verwenden, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.
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Ansprechpartner und weitere Informationen
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der TLFKS durch die Abteilung Verwaltung, genauer das Sachgebiet Haushalt/Personal. Dort stehen Ihnen spezialisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Rückfragen zur Verfügung. Die TLFKS und das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales bieten zusätzlich umfangreiche Formulare und Hinweise zur Erstattung, um den Prozess für alle Beteiligten so klar und einfach wie möglich zu gestalten.