Feuerwehrrente: Wichtige Informationen zur Altersversorgung
Die Thüringer Landesregierung hat 2009 eine wegweisende Entscheidung getroffen: die Einführung einer zusätzlichen Altersversorgung für aktive Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren.
Dieser Beschluss, manifestiert durch eine Änderung desThüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (§ 14a ThürBKG [§ 15 neues ThürBKG ab 01.01.2025]) am 12. Mai 2009, unterstreicht die hohe Anerkennung und Wertschätzung, die dem ehrenamtlichen Engagement im Brandschutz entgegengebracht wird.
Zweck der Altersversorgung
Die zusätzliche Altersversorgung dient als Anerkennung für langjährige, aktive Tätigkeit im Dienste des Allgemeinwohls. Ziel ist es, die Attraktivität des Ehrenamtes zu steigern, die Mitgliederentwicklung in den Freiwilligen Feuerwehren positiv zu beeinflussen und langfristig zu sichern.
Regelungen und Beiträge
Die zusätzliche Altersversorgung wird durch den Kommunalen Versorgungsverband Thüringen (KVT) verwaltet. Detaillierte Regelungen zur Altersversorgung sind in der "Thüringer Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren" (ThürFwAltersversVO) festgelegt.
Die Gemeinden sind verpflichtet, alle berechtigten ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen beim KVT zu melden. Auch das Ausscheiden aus der Einsatzabteilung muss entsprechend kommuniziert werden. Für jeden gemeldeten Angehörigen entrichten das Land und die Gemeinden einen monatlichen Beitrag, wobei das Land 12 Euro und die Gemeinden 6 Euro pro Monat beisteuern.
Leistungsanspruch
Die Altersversorgung steht allen aktiven Feuerwehrangehörigen zu, die seit dem Inkrafttreten des Gesetzes in einer Einsatzabteilung tätig sind. Die Auszahlung der Altersversorgung beginnt am ersten Tag des Folgemonats nach Vollendung des 60. Lebensjahres oder, falls später, im Folgemonat nach dem Ausscheiden aus der Einsatzabteilung. Sollten Feuerwehrangehörige vor dem 60. Lebensjahr ausscheiden, bleibt ihr Anwartschaftsverhältnis bestehen, und die Auszahlung erfolgt entsprechend der eingezahlten Beiträge für den aktiven Zeitraum. Beispiele für zu erwartende Leistungshöhen bei ununterbrochener Mitgliedschaft sowie weitere Informationen sind dem Flyer zu entnehmen:
Link zum Flyer Feuerwehrrente
Besonderheiten und Änderungen
Mit der Gesetzesänderung von Anfang 2024 wurde die Auswahlmöglichkeit geschaffen, zwischen den monatlichen Zahlungen und einer einmaligen Abfindung zu wählen.