Laufbahnanerkennung im feuerwehrtechnischen Dienst
Die Zuständigkeiten und Regelungen im Bereich Brandschutz, Feuerwehrdienst und dem öffentlichen Dienstrecht sind aufgrund der föderalen Strukturen Deutschlands Ländersache.
Zuständigkeit
Dies führt zu unterschiedlichen Bildungs- und Qualifikationswegen in der Laufbahnausbildung für feuerwehrtechnische Beamte, aber auch im Bereich der ehrenamtlich tätigen Einsatzkräfte.
Gemäß § 50 Abs. 1 Nr. 10 des Thüringer Laufbahngesetz (ThürLaufbG), ist das für Brandschutz zuständige Ministerium, aktuell das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK), als oberste Landesbehörde für die Laufbahnen des feuerwehrtechnischen Dienstes zuständig.
Das TMIK hat von den Möglichkeiten des § 50 Abs. 2 ThürLaufbG Gebrauch gemacht und die Befugnisse zur Erteilung des Einvernehmens für die Anerkennung der Laufbahnanerkennung in der Fachrichtung feuerwehrtechnischer Dienst an die Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule (TLFKS) delegiert.
Verfahren
Soweit Sie eine feuerwehrtechnische Qualifikation außerhalb des Freistaates Thüringen erworben haben und für die Ausübung einer Funktion in Thüringen die Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich ist, kann Ihr Dienstherr die Prüfung der Anerkennbarkeit Ihrer Ausbildungsabschlüsse beantragen.
Dazu ist ein formloser Antrag mit einer kurzen Erläuterung des Sachverhalts an die TLFKS (Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, Silbitzer Weg 6, 07586 Bad Köstritz oder poststelle(at)lfks.thueringen.de) zu richten. Dem Antrag sind Nachweise über die erreichten Ausbildungsabschlüsse beizufügen.