Kostenregelung für Aus-, Fort- und Weiterbildungen

Im Rahmen unserer angebotenen Aus-, Fort- und Weiterbildungsleistungen an der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule (TLFKS) erheben wir Nutzungsentgelte, die sich nach der „Thüringer Verwaltungskostenordnung für die Inanspruchnahme von Leistungen der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule (ThürVwKostOLFKS)“ (GVBl. S. 2016, 561 in der jeweils gültigen Fassung) richten. 

Gebührenstruktur

Die Gebühren werden in Form von Tagessätzen festgesetzt, die je nach Lehrgangsart variieren und zusätzliche Kosten für Unterkunft und Verpflegung enthalten können. Die Zuordnung der Lehrgänge zu den jeweiligen Kostenkategorien ist im Lehrgangskatalog ersichtlich.

Gebührenbefreiungen

Für kommunale Aufgabenträger im Brandschutz und der Allgemeinen Hilfe entstehen keine zusätzlichen Kosten, da sie gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 3 des Thüringer Verwaltungskostengesetzes (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) persönlich von der Gebührenpflicht befreit sind. 

Andere Gebührenzahler können beispielsweise Gemeinden oder Landkreise anderer Bundesländer, Bundesbehörden, Unternehmen oder Privatpersonen sein.

Ermäßigungen und Gebührenerlass

Die Thüringer Verwaltungskostenordnung sieht vor, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung oder ein vollständiger Erlass der Gebühren möglich ist. Insbesondere für Werk- und Betriebsfeuerwehren kann im Einzelfall nach § 16 Abs. 1 ThürVwKostG eine ermäßigte Gebührenfestsetzung erfolgen. Dies gilt vor allem dann, wenn die Ermäßigung aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners oder aus Gründen der Billigkeit, beispielsweise im öffentlichen Interesse, gerechtfertigt ist.

Für detaillierte Informationen zu den Nutzungsentgelten, möglichen Ermäßigungen oder zum Prozess der Gebührenerhebung, empfehlen wir die Konsultation des aktuellen Lehrgangskatalogs sowie der zugehörigen Rechtsvorschriften. Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen Ihnen die Mitarbeiter der Lehrgangsverwaltung gerne zur Verfügung.