Informationen nach § 30 Abs. 1 UVgO

Gemäß § 30 Abs. 1 UVgO informieren die Auftraggeber nach der Durchführung von Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von 3 Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer auf Internetportalen oder ihren Internetseiten.

Die Information enthält mindestens folgende Angaben:

  • Name des Auftraggebers und dessen Beschaffungsstelle sowie deren Adressdaten,
  • Name des beauftragten Unternehmens; soweit es sich um eine natürliche Person handelt, ist deren Einwilligung einzuholen oder die Angabe zu anonymisieren,
  • Vergabeart,
  • Art und Umfang der Leistung,
  • Zeitraum der Leistungserbringung.

Nachfolgend erhalten Sie die vorgenannten Informationen für die durch die Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule vergebenen Aufträge.