Informationen nach § 30 Abs. 1 UVgO
Gemäß § 30 Abs. 1 UVgO informieren die Auftraggeber nach der Durchführung von Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von 3 Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer auf Internetportalen oder ihren Internetseiten.
Die Information enthält mindestens folgende Angaben:
- Name des Auftraggebers und dessen Beschaffungsstelle sowie deren Adressdaten,
- Name des beauftragten Unternehmens; soweit es sich um eine natürliche Person handelt, ist deren Einwilligung einzuholen oder die Angabe zu anonymisieren,
- Vergabeart,
- Art und Umfang der Leistung,
- Zeitraum der Leistungserbringung.
Nachfolgend erhalten Sie die vorgenannten Informationen für die durch die Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule vergebenen Aufträge.