H.E.A.T.TH: Handlungsempfehlung für Amok- und Terrorlagen Thüringen

Angesichts der weltweiten Zunahme terroristischer Anschläge und der potenziellen Bedrohung von Amoktaten war eine Überarbeitung unserer bisherigen Ansätze dringend erforderlich.

Bislang waren die Bewältigungsstrategien für alltägliche Situationen von polizeilichen und nicht-polizeilichen Organisationen oft nur oberflächlich aufeinander abgestimmt. Besonders in sogenannten „Lebensbedrohlichen Einsatzlagen (LebEL)“ sind jedoch klare Kommunikations-, Aufgaben- und Verhaltensgrundsätze für alle beteiligten Strukturen und Einsatzkräfte unerlässlich.

„Lebensbedrohliche Einsatzlage“

Der Begriff „Lebensbedrohliche Einsatzlage“ umfasst Szenarien, die nicht eindeutig klassifizierbar sind, aber ein hohes Gefährdungspotenzial für das Leben von Opfern, Unbeteiligten und Einsatzkräften darstellen. Hierbei handelt es sich um Situationen, in denen ein oder mehrere Täter mittels Waffen, Sprengmitteln, gefährlichen Werkzeugen/Stoffen oder außergewöhnlicher Gewaltanwendung gegen Personen vorgehen und diese verletzen oder töten könnten. Bereits das Vorliegen von Anhaltspunkten für ein solches Täterverhalten lässt eine „Lebensbedrohliche Einsatzlage“ entstehen.

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Unsere Handlungsempfehlungen

Die Handlungsempfehlungen sind als Hilfestellung für alle an der Bewältigung solcher herausragenden Lagen Beteiligten konzipiert, in dem zum einen ein klarer Rahmen erarbeitet und zum anderen Raum für örtliche Spezifika, auch vor dem Hintergrund der bestehenden Zuständigkeit für die nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr im eigenen Wirkungskreis der Landkreise und kreisfreien Städte, zugelassen wird. Den verantwortlichen Gebietskörperschaften sollen hiermit die zu berücksichtigenden Herausforderungen einer zeitgemäßen Gefahrenabwehr näher gebracht und Lösungsvorschläge zur Verfügung gestellt werden, um die vorgeschriebenen MANV-Maßnahmenpläne zu ergänzen und weiterzuentwickeln.

Das Ziel

Es ist das oberste Ziel der Handlungsempfehlungen, Strukturen für eine flexible gemeinsame Lagebewältigung herauszubilden, um einer höchstmöglichen Anzahl von Verletzten das Überleben unter Reduzierung der Gefahr für die Einsatzkräfte zu sichern.

Die Handlungsempfehlungen sind, unter Berücksichtigung der Ausführungen zum taktischen Vorgehen, den Kommunikationsstrukturen und dem Kräfte-Mittel-Ansatz, ausschließlich für den Dienstgebrauch (VS-NfD) bestimmt, sodass eine Veröffentlichung an dieser Stelle nicht zulässig ist. Sie werden aber den Landkreisen und kreisfreien Städten mit der entsprechenden Belehrung in geeigneter Weise zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für die im Rahmen der Erarbeitung der Handlungsempfehlungen entwickelten Schulungspräsentation und Taschenkarten für die Einsatzkräfte bzw. Führungskräfte.